Partnerbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Partner
- Diese Bedingungen gelten für das Programm „liebly Partner“ zwischen Bunkrs® Werbeagentur („liebly“) und Wedding Plannern, Agenturen und vergleichbaren Dienstleistern („Partner“).
- Teilnehmen können nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB mit Sitz in Deutschland. Verbraucherschutzvorschriften, insbesondere ein Widerrufsrecht, gelten im Verhältnis zwischen liebly und Partner nicht.
- Für die Nutzung von liebly durch die Brautpaare gelten ergänzend unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Registrierung und Freischaltung
- Die Registrierung ist kostenlos. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht; liebly prüft jeden Antrag und kann ihn ohne Angabe von Gründen ablehnen.
- Der Partner hält seine Angaben aktuell und schützt seine Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter.
§ 3 Hochzeitslizenzen
- Der Partner kann Hochzeitslizenzen zum jeweils im Partnerbereich angezeigten Preis erwerben. Maßgeblich ist der Preis zum Zeitpunkt des Kaufs; spätere Preisänderungen gelten nur für spätere Käufe.
- Eine Lizenz umfasst den vollen Funktionsumfang einer liebly-Hochzeit. Ihre Laufzeit (derzeit 12 Monate) beginnt, sobald sie einer Hochzeit zugeordnet wird.
- Nicht zugeordnete Lizenzen sind ab dem Kauf 36 Monate gültig und verfallen danach ohne Erstattung. liebly erinnert vorher per E-Mail.
- Eine zugeordnete Lizenz ist an diese Hochzeit gebunden und kann nicht auf eine andere Hochzeit übertragen oder erstattet werden.
§ 4 Preise, Zahlung und Rechnung
- Preise werden im Partnerbereich netto und zusätzlich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
- Die Zahlung erfolgt im Voraus über den Zahlungsdienst Stripe. Die Rechnung wird elektronisch bereitgestellt.
§ 5 Weitergabe an Brautpaare, eigene Preisgestaltung
- Der Partner darf liebly im Rahmen seiner eigenen Dienstleistungen anbieten und die Lizenzen an seine Brautpaare weitergeben. Den Preis gegenüber seinen Kunden bestimmt der Partner frei; liebly macht hierzu keine Vorgaben.
- Der Partner schließt mit seinen Brautpaaren einen eigenen Vertrag. Für diesen Vertrag, insbesondere für Beratung, Leistungsversprechen und Verbraucherrechte (z. B. Widerruf) gegenüber dem Brautpaar, ist allein der Partner verantwortlich.
- Der Partner darf keine Zusagen über den Funktionsumfang von liebly machen, die über die Leistungsbeschreibung hinausgehen.
§ 6 Hochzeiten, Zusammenarbeit und Daten
- Eine vom Partner angelegte Hochzeit geht mit der Annahme der Einladung durch das Brautpaar auf das Brautpaar über. Ab diesem Zeitpunkt entscheidet das Brautpaar über die Hochzeit, die Zugänge und die Rechte des Partners; es schließt mit liebly die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
- Das Brautpaar kann die Zusammenarbeit mit dem Partner jederzeit beenden. Der Partner verliert dann den Zugriff auf diese Hochzeit; die Lizenz und ihre Laufzeit bleiben bei der Hochzeit.
- Bis zur Annahme der Einladung ist der Partner Vertragspartner für die Hochzeit und für die Verarbeitung der darin gespeicherten Daten verantwortlich. Partner und Brautpaar regeln ihre datenschutzrechtliche Zusammenarbeit selbst; liebly stellt eine Mustervorlage bereit.
- Der Partner nutzt Daten aus Hochzeiten nur im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Brautpaar und nur in den Bereichen, die das Brautpaar freigibt. Er versucht nicht, Zugriffsbeschränkungen zu umgehen, und gibt seinen Zugang nicht an Dritte weiter.
- Für das Partner-Dashboard übermittelt liebly nur Kennzahlen der Hochzeiten (z. B. Anzahl der Zusagen) und die letzte Aktivität, keine Namen oder Antworten der Gäste.
- Lädt ein Brautpaar den Partner zu einer bestehenden Hochzeit ein, ist dafür keine Lizenz des Partners nötig; die Hochzeit bleibt beim Brautpaar.
§ 7 Support
Der Partner ist erster Ansprechpartner seiner Brautpaare. liebly unterstützt den Partner und die Brautpaare über den Support in der Verwaltung und per E-Mail.
§ 8 Sperre und Kündigung
- Beide Seiten können die Partnerschaft jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- liebly kann ein Partnerkonto vorübergehend sperren, wenn der begründete Verdacht eines Verstoßes gegen diese Bedingungen, eines Missbrauchs oder einer Gefährdung von Daten besteht. Während der Sperre hat der Partner keinen Zugriff auf die Hochzeiten; die Hochzeiten der Brautpaare und ihre Lizenzen laufen unberührt weiter.
- Bei Ende der Partnerschaft bleiben zugeordnete Lizenzen bei den Hochzeiten. Nicht zugeordnete Lizenzen kann der Partner bis zum Ende der Partnerschaft noch zuordnen.
§ 9 Haftung
Es gilt § 10 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden, soweit sie nicht Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von liebly.
- Änderungen dieser Bedingungen teilt liebly dem Partner mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit; widerspricht der Partner nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie als angenommen. Auf diese Folge weist liebly in der Mitteilung hin.
Stand: Oktober 2026